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Weiter Streit um online tv recorder shift.tv und save.tv

Thursday, 23 April 2009, Netzwelt

save.tv
Der Bundesgerichtshof hat das von RTL erwirkte Urteil gegen die sogenannten "online tv recorder" im Internet aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der verklagte Betreiber shift.tv kann also vorerst seine Website weiter laufen lassen. Zugleich urteilte der BGH jedoch auch, dass derartige online tv recorder "in der Regel unzulässig" seien, weil sie die Leistungsschutzrechte der Rundfunkunternehmen verletzen.

Jetzt soll erstmal geklärt werden, ob Anbieter wie shift.tv und save.tv die Sendungen im Auftrag der Kunden aufzeichnen oder ob die Kunden durch ein vollständig automatisiertes Verfahren selbst Hersteller der Aufzeichnungen sind. In diesem Fall würde es sich um eine legale Aufzeichnung zum privaten Gebrauch handeln. Allerdings wären die Online-Videorecorder trotzdem schuldig im Sinne einer unerlaubten Weitersendung von empfangenen Programmen.

Derzeit ist es möglich mit Hilfe der online tv recorder Fernsehprogramme im Internet aufzunehmen und zu einem selbst gewählten Zeitpunkt abzuspielen ? die Betreiber sehen sich somit im Recht, weil sie im Grunde nichts anderes tun als das, was jeder normale Videorecorder tut. Der Rechtsstreit wird also vorerst weitergehen.

Tags: online tv recorder, rtl, shift.tv, save.tv,

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