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Spickmich.de darf online bleiben
Wednesday, 24 June 2009, Netzwelt
Die Meinungsfreiheit hat gesiegt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das umstrittene Lehrerbewertungsportal spickmich.de auch weiterhin online bleiben darf. Damit wurde die Klage einer Deutschlehrerin aus Nordrhein-Westfalen abgewiesen, die bereits in früheren Instanzen unterlegen war. Lehrer müssen damit leben können, dass ihre Arbeit öffentlich bewertet wird, so wie auch andere Berufsgruppen im Internet von ihren Kunden bewertet werden können.Zudem konnte die Klägerin keine konkreten Beeinträchtigungen nachweisen. Allerdings machte der BGH deutlich, dass das Urteil kein Freibrief für Webportale und Blogs jeder Art ist, andere Personen zu bewerten. Die Zulässigkeit hängt immer vom "konkreten Einzelfall" ab. Spickmich.de darf jedenfalls weiterhin online bleiben und Schülern eine Austauschplattform bieten.


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