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Rapidshare unterliegt im Streit mit Gema
Tuesday, 23 June 2009, Netzwelt
Das Landgericht Hamburg hat den Webdienst Rapidshare untersagt, ca. 5000 Musiktitel im Internet zugänglich zu machen und so den Tausch von Songs zu ermöglichen. Geklagt hatte (wer sonst?) der Musikrechte-Verwerter GEMA, der wie immer von Urheberrechtsverletzungen spricht. Damit konnte sich Rapidshare nicht mehr mit der Argumentation durchsetzen, dass sie als Betreiber der Plattform nicht für die Inhalte verantwortlich sind, die User hoch- und runterladen.Immerhin tummeln sich täglich mehr als 40 Mio. Besucher auf Rapidshare, der zu den größten Filehostern der Welt gehört. Damit findet auch eine Umkehr vom bisherigen Prinzip statt, wonach die GEMA gegen einzelne Nutzer vorgeht, die sich Musiktitel aus dem Internet herunterladen. Den Ansichten des Gerichtes zufolge tut Rapidshare zuwenig um Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden. Die Rapidshare AG betonte, dass gerade der Upload von verschlüsselten Daten nicht kontrollierbar. Zudem seien Privatkopien erlaubt und verletzten damit keine von der GEMA geschützten Rechte.
Das Urteil des Landesgerichts Hamburg wurde von Rapidshare noch nicht kommentiert, da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Die Rapidshare AG sah jedoch keinen Durchbruch in diesem Urteil, da die Gerichte teilweise sehr unterschiedlich Entscheiden. Die GEMA hingegen sieht Rapidshare nun eindeutig in der Pflicht rechtswiedrige Uploads künftig wirksam zu unterbinden.

