News
Keine Strafe für Cybermobbing mit Todesfolge
Wednesday, 2 September 2009, Netzwelt
Im Juni 2006 kam es zu einem erschütternden Fall von Cybermobbing in den USA: Eine 49-jährige Frau, deren Tochter sich mit ihrer Freundin verkracht hatte, erstellte bei MySpace das fiktive Profil eines 16-jährigen Jungens, der mit der Ex-Freundin der Tochter Kontakt suchte und sich mit ihr anfreundete. Der angebliche Junge quälte das erste 13-jährige Mädchen schließlich mit Attacken auf ihr Selbstbewusstsein und mit Drohnungen die Freundschaft wieder abzubrechen.Seine letzte Botschaft an sie war "Ohne dich wäre die Welt besser dran" ? worauf sich das Mädchen das Leben nahm. Als ans Licht kam, dass die 49-jährige Mutter hinter dem angeblichen Jungen stecke, wurde sie angeklagt. Aufgrund der völlig neuen Rechtslage des Cybermobbings entschied man sich, die Frau wegen Verstöße gegen den "Computer Fraud and Abuse Act" schuldig zu sprechen, weil sie gegen die Nutzungsbedingungen bei MySpace verstoßen hatte.
Eine Jury befand die Angeklagte zwar für schuldig, doch der zuständige Richter in Los Angeles ließ die Anklage nun fallen. Seine (durchaus nachvollziehbare) Begründung: Wenn man jeden Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen im Internet als kriminellen Verstoß gegen den Computer Fraud und Abuse Act werten würde, würden unzählige Internetnutzer kriminalisiert. Bleibt zu hoffen, dass es bald andere Vorschriften gibt, die derartig gemeines Cybermobbing unter Strafe stellen.


PC-Feuerwehr, Computer 112 Hilfe, IT Notdienst, Notebook Reparatur, Laptop Wartung, EDV Service Apple Mac OS X, Bundesweit
Du musst eingeloggt sein, um Kommentare abzugeben!
Keine Kommentare