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GEZ-Gebühren auch für internetfähige Computer
Monday, 8 June 2009, Netzwelt
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zweiter Instanz das Urteil des VG Münster aufgehoben und entschieden, dass für internetfähige Computer die GEZ-Gebühr gezahlt werden muss, die sonst für Radios anfällt. In erster Instanz hatte der verklagte Student noch gewonnen, weil das Gericht in Münster entschied, dass nicht nachgewiesen werden kann, ob der Computer auch wirklich zum Radioempfang genutzt wird.Das OVG sah die Sache anders und entschied nun, dass für internetfähige Computer die Gebühr fällig wird, wenn sonst kein Radio im Haushalt vorhanden ist, denn der Computer KANN ja zum Radio hören genutzt werden. Immerhin wird derzeit nur die GEZ-Gebühr für Radios gefordert (5,52 Euro pro Monat) ? wann die volle Gebühr für Fernsehen fällig wird, ist wohl nur noch eine Frage der Zeit.


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