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EU stärkt Verbraucher mit neuen Telekom-Gesetzen

Friday, 6 November 2009, Netzwelt

neue eu-gesetze
Die EU hat Verbraucher in der gesamten Union in ihren Rechten gegenüber Telefon- und Internetnanbietern gestärkt. Zu den wichtigsten neuen Regelungen gehört die Möglichkeit innerhalb eines Werktages den Festnetz- und Mobilfunkanbieter wechseln und dabei die eigene Rufnummer behalten zu können.

Außerdem werden Anbieter nun gezwungen vor Vertragsabschluß gewisse Informationen rausgeben zu müssen, z.B. Angaben über das Leitungsnetz eines Internetanbieters, das die Download-Geschwindigkeit bestimmt und auch die Geschwindigkeit beim Surfen im Internet.

Auf der anderen Seiten sollen Kundendaten besser geschützt werden. Die Anbieter werden verpflichtet bei der Verletzung ihrer Sicherheitsbestimmungen von selbst die Behörden und die Kunden zu informieren. Peinliche Datenlecks dürfen nicht mehr totgeschwiegen werden.

Das neue EU-Gesetz entschärft auch das kürzlich in Frankreich eingeführte und in anderen EU-Staaten geplante Gesetz gegen Internetpiraten, denen die Leitung gekappt wird. Zwar wird das umstrittene Gesetz nicht komplett rückgängig gemacht, doch zumindest gilt für Raubkopierer eine Unschuldsvermutung und sie haben das Recht auf eine vorherige Anhörung und auf "zeitige Überprüfung der Kappung" durch einen Richter. Ausnahmen sind Härtefälle wie Terrorismus und Kinderpornographie.

Das neue Telekom-Gesetzpaket muss jedoch noch von den Mitgliedsstaaten und dem Parlamentsplenum verabschiedet werden, ehe es Anfang 2010 in Kraft treten kann.

Tags: eu, gesetze, piraterie,

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